Wir dokumentieren ein Flugblatt antifaschistischer Gruppen aus Düsseldorf
Anmerkungen antifaschistischer Gruppen aus Düsseldorf anlässlich des Prozessauftaktes zum Wehrhahn-Anschlag
Am 1. Februar 2017 verkündeten Polizei und Staatsanwaltschaft die Festnahme von Ralf Spies, der als alleiniger Täter für den Sprengstoffanschlag vom 27. Juli 2000 auf dem Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn verantwortlich sein soll. Am 25. Januar 2018 – 17 1/2 Jahre nach dem Anschlag – wird vor dem Landgericht Düsseldorf der Strafprozess gegen ihn eröffnet. Die Anklage wirft ihm u.a. den versuchten Mord an zwölf Menschen vor. Der Angeklagte streitet die Tat bislang ab. Augenzeug_innen und handfeste Beweise gibt es nicht. Staatsanwaltschaft und Polizei sprechen aber bereits seit einem Jahr davon, den Tatverdächtigen aufgrund einer für sie überzeugenden „Indizienkette“ überführen zu können. Doch sicher ist das nicht.
Die Staatsanwaltschaft wird alles daran setzen, einen Schlussstrich unter das langwierige Kapitel „Wehrhahn- Anschlag“ setzen sowie die Ermittlungsarbeit, die Anklage und den Prozess zu einer Erfolgsgeschichte erklären zu können. Doch schon jetzt ist klar, dass es keine Erfolgsgeschichte geben kann. Im Gegenteil: Es werden bei einer alleinigen Fixierung auf die Anklage gegen Spies zahlreiche unbeantwortete Fragen bleiben, beispielsweise nach Defiziten in der Arbeit der Ermittlungs- und Strafverfolgungsinstanzen sowie nach der Rolle des Verfassungsschutzes. Darum werden wir nicht müde, auf die Beantwortung von Fragen zu möglichen Versäumnissen und Fehlern bei der bisherigen (Nicht)Aufklärung zu drängen.
Was ist passiert?
Beim Anschlag im Sommer 2000 wurde eine zwölfköpfige Gruppe Sprachschüler_innen – Migrant_innen aus der ehemaligen Sowjetunion, die meisten von ihnen Jüdinnen und Juden – mit einem auf Sichtkontakt gezündeten, von Hand und zugleich professionell gefertigten Sprengsatz gezielt angegriffen. Zehn von ihnen wurden verletzt, einige lebensgefährlich. Eine schwangere Frau verlor ihr ungeborenes Kind. Schon wenige Tage später geriet nach Hinweisen von antifaschistischen Gruppen und Anwohner_innen der heute Angeklagte Ralf Spies ins Visier der Polizeiarbeit. Die von der Kriminalpolizei zusammengestellte Ermittlungskommission „EK Acker“ ließ allerdings später wieder von ihm ab, da sie ihm die Tat weder zutraute noch nachweisen konnte. Außerdem konnten die Ermittler_innen sich nicht erklären, wieso Spies sich gerade diese Personengruppe als Opfer ausgesucht haben sollte. Ein konkretes Tatmotiv vermochten sie nicht zu erkennen.
Nach weiteren erfolglosen Ermittlungen in „alle Richtungen“ – zum Beispiel zu „osteuropäischer organisierter Kriminalität“ – wurde die Tat zu den Akten gelegt. Erst nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 prüften die Ermittler_innen, ob es einen Zusammenhang des Wehrhahn-Anschlags mit dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) geben könnte. Sie fanden nichts. Erst nachdem sich Spies 2014 einem Bekannten gegenüber als Täter zu erkennen gegeben haben soll und dieser die Polizei informierte, wurde endgültig neu ermittelt – diesmal unter der Leitung der Staatsschutzabteilung der Düsseldorfer Polizei und ohne die Öffentlichkeit zu informieren. Bis zur Anklage dauerte es dann weit über drei weitere Jahre.
Unsere Fragen
➔ Noch bevor die Polizei in Düsseldorf eine Ermittlungskommission, die „EK Acker“, eingerichtet hatte, durchsuchte der polizeiliche Staatsschutz am 29. Juli 2000 Spies‘ Wohnung und sein Ladengeschäft für Militaria in der Gerresheimer Straße. Heute wissen wir: Die Hausdurchsuchungen waren völlig oberflächlich. Offenbar ging der Staatsschutz von der Unschuld des Durchsuchten aus.
Wer ist für diese dilettantische Hausdurchsuchung verantwortlich?
➔ Es gab schon sehr früh Hinweise darauf, dass es bereits im Herbst 1999 zu ‚Begegnungen‘ zwischen Spies und einer Gruppe Sprachschüler_innen gekommen war, als diese von mehreren Personen aus dem Umfeld von Spies gegenüber seines Ladens massiv bedroht worden waren.
Wieso hat die „EK Acker“ diese Hinweise auf ein konkretes Tatmotiv nicht weiterverfolgt bzw. sie nicht als tatrelevant angesehen?
➔Spies war als Rassist und als gewalttätig bekannt. Zudem war er in die Düsseldorfer Neonaziszene eingebunden und zeitweise Mitglied der extrem rechten Partei „Deutsche Volksunion“ (DVU). Sowohl für die neonazistische Szene als auch für die DVU gehört(e) antisemitische Hetze zum Tagesgeschäft, die DVU wetterte in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre gegen den Zuzug von „Juden aus dem Osten“.
Wieso wird zwar von rassistischen Motiven ausgegangen, nicht aber auch von antisemitischen?
➔Auch wenn Spies innerhalb des Neonazi-Spektrums mitunter als Einzelgänger galt und nicht sonderlich beliebt gewesen sein soll, so war er doch Teil der damals hochaktiven und in Aufbruchstimmung befindlichen Düsseldorfer Neonaziszene und pflegte gute Kontakte zu deren „Kameradschaftsführer“ Sven Skoda. Es ist unwahrscheinlich, dass es in der Szene keinerlei Informationen über den Anschlag gab. Möglicherweise gab es auch Helfer_innen bzw. Mittäter_innen, die Spies unterstützten. Beispielsweise dabei, als stadtteilbekannter Neonazi an einem Werktag zur Nachmittagszeit einen Sprengsatz auf einem S-Bahnhof in der Nähe seiner Wohnung anzubringen und auf Sichtkontakt zu
zünden, ohne gesehen zu werden.
Gab es neonazistische Mittäter_innen oder Mitwisser_innen? Was wusste und welche Rolle spielte hierbei Sven Skoda?
➔Ralf Spies geriet Anfang der 2000er insbesondere deswegen außer Verdacht, da die Ermittlungsbehörden es nicht für möglich hielten, dass er in der Lage sein könnte, „ausgefallene Gegenstände aus dem Waffenbereich herzustellen oder auf Bestellung zu besorgen“. Dabei hatte er während seiner Zeit bei der Bundeswehr eine Sprengstoffausbildung absolviert, verfügte über ein Schweißgerät und war sowohl von
den Möglichkeiten, als auch von seinen Fähigkeiten her dazu in der Lage, den Sprengsatz zu fertigen.
Wieso hat die „EK Acker“ diese Informationen nicht recherchiert? Was wusste der Militärische Abschirmdienst über seine Aktivitäten und Kontakte?
➔Die Rolle der Inlandsgeheimdienstes VS wird in dem Prozess vermutlich nur am Rande thematisiert werden. Es ist nach wie vor unklar, ob dem VS und/oder seinem V-Mann André Minini – Mitglied der „Kameradschaft Düsseldorf“ und gelegentlich Mitarbeiter von Spies bei Wachschutz- und Securityaufträgen – Informationen vorlagen, mit deren Hilfe der Anschlag hätte verhindert oder schneller aufgeklärt werden können. Minini bekam sogar ungefragt ein Alibi vom VS für die Tatzeit.
Was wussten/wissen der VS und sein V-Mann über den Anschlag? Hat der VS das Nötige und Mögliche vollzogen, um zur Verhinderung des Anschlags bzw. zur Aufklärung beizutragen?
➔Es war Aufgabe des Parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags NRW (PUA), etwaiges behördliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Wehrhahn-Anschlag zu untersuchen. Auf Bitte von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde die Beschäftigung mit diesem Thema über zwei Jahre lang immer weiter aufgeschoben, da eine qualifizierte Festnahme ansonsten gefährdet sei. Kurz nach Spies‘ Verhaftung und damit kurz bevor der PUA seine Arbeit zum Ende der Legislaturperiode im Frühling 2017 abschließen musste, beschäftigte er sich letztlich nur wenige Stunden mit den Ermittlungen zum Wehrhahn-Anschlag. Die Befragungen der Zeugen von Polizei und Staatsanwaltschaft blieb sehr oberflächlich. Stattdessen klopften sich Ermittlungskommission, Staatsanwaltschaft und Großteile des PUA angesichts der „guten Zusammenarbeit“ gegenseitig lobend auf die Schulter.
Wieso hat sich der Untersuchungsausschuss immer wieder vertrösten lassen und letztendlich seine Arbeit nicht gemacht? Wieso wird nicht zumindest ein neuer Ausschuss gebildet, um Versäumtes nachzuholen?
Über den Tellerrand schauen!
Wir sind nicht so naiv zu erwarten, dass im Prozess über die eventuelle Überführung des Täters hinaus Aufklärung betrieben wird. Wie im NSU-Prozess in München zu sehen ist, wird seitens staatlicher Stellen ungern über offenkundig und direkt an der Tat beteiligte Täter_innen hinaus geschaut. Wie in München oder zuletzt in Dresden beim Strafverfahren gegen die „Gruppe Freital“ war es die Nebenklage, die auf Zusammenhänge jenseits des Tellerrandes einer ohne jedes Gespür für die Netzwerkstrukturen neonazistischer Organisationen und Bindungen eng geführten Anklage verwiesen hat. Nicht zuletzt deshalb ist eine kritische Öffentlichkeit gefordert, auch den Wehrhahn-Prozess zu verfolgen und offene Fragen und Ungereimtheiten zu thematisieren. Alleine schon, um den Überlebenden, Betroffenen und den Angehörigen der Opfer des Anschlags zu zeigen, dass sie nicht alleine sind mit ihren Fragen.
Antifaschistische Gruppen aus Düsseldorf (Kontakt: [email protected])