September 2008: Mehrere tausend Demonstrantinnen und Demonstranten blockieren den rassistischen „Anti-Islam“-Kongress der Rechtspopulisten von „Pro Köln“. Der erste große Erfolg einer antifaschistischen Bündnisstrategie, die auf Massenblockaden und zivilen Ungehorsam als Mittel der Auseinandersetzung setzt. Folgerichtig brauchte die Polizei noch ein paar vermeintliche „Linksextremisten“, um ihren völlig überzogenen Einsatz zu legitimieren und kesselte im Anschluss mehrere hundert Menschen ein, sperrte sie in kalte Käfige die ganze Nacht ein. So auch Demonstrantinnen und Demonstranten, die den rechtsrheinischen Teil der Deutzer Brücke blockiert hatten und gerade nach den erfolgreichen Blockaden in die Innenstadt demonstrieren wollten.
Unrechtmässig, wie jetzt das Verwaltungsgericht unrteilte. Die Polizei hätte die Leute nicht zur Identitätsfeststellung in die Gefangenensammelstelle verfrachten und dort die ganze Nacht festhalten dürfen. Ein Urteil mit Folgen für die Polizei in NRW? JedeR BetroffeneR kann nun auf Schadensersatz klagen.
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